Die Spezialisierung zum Fachanwalt

Fakt ist: Die meisten Juristen werden nach dem 2. Examen den Beruf als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin ergreifen. Auch wenn man im Studium und Referendariat zum Generalisten ausgebildet wird, ist es heute üblich, nicht als „Feld-, Wald- und Wiesenanwalt“ zu arbeiten, sondern sich mit einer Fachanwaltschaft zu spezialisieren. Man sollte sich also frühzeitig mit dieser Form der Weiterbildung intensiv beschäftigen …