Altersgrenze für Notare

§ 6 Abs. 1 Satz 2 Bundesnotarordnung "Bewerber können nicht erstmals zu Notaren bestellt werden, wenn sie bei Ablauf der Bewerbungsfrist das sechzigste Lebensjahr vollendet haben." Dies sah eine Rechtsanwältin jedoch anders. Vor ihrem 60. Lebensjahr bestand sie ihre notarielle Fachprüfung, kurz nach ihrem Geburtstag bewarb sie sich auf eine ausgeschriebene Notarstelle und wurde aufgrund ihres Alters abgelehnt. Sie zog vor Gericht …