Work-Life-Balance im Öffentlichen Dienst

Der Öffentliche Dienst versucht im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft oftmals, die bessere Work-Life-Balance hervorzuheben - so auch im juristischen Bereich wie beispielsweise bei Richtern und Staatsanwälten. Wie aber der Tagespiegel online berichtet, nehmen lediglich ein Fünftel der Beschäftigten die Möglichkeiten einer Teilzeittätigkeit im Öffentlichen Dienst wahr; bundesweit sind es immerhin 28 %. Da aber ca. 80 % aller Befragten einer Studie angaben, dass ihnen die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf wichtig ist, stellt sich die Frage, warum nur so wenige Berufstätigen Teilzeit arbeiten.