Verfall von Urlaubstagen

Können nicht eingesetzte Urlaubstage am Jahresende einfach verfallen? Ganz so einfach ist es nicht. Ein Angestellter verlangte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abgeltung seiner 51 nicht genommenen Urlaubstagen von über 11.000 Euro. Erfolg hatte er jedoch damit nicht. Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. So besagt es § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG. Doch hat der Arbeitgeber auch die Pflicht den Arbeitnehmer zur Urlaubsnahme aufzufordern und ihn auf das sonstige Erlöschen nach Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums hinzuweisen …