Der Anwalt in der Großkanzlei

Der gemeine Anwalt arbeitet für gewöhnlich in einer kleinen bis mittelgroßen Anwaltskanzlei. Doch wie sieht es eigentlich mit Großsozietäten aus? Kann man sich einen Anwalt in dieser als Anwalt im Sinne des Gesetzes und dem Verständnis des BVerfG vorstellen? Wird bei einer Großkanzlei sichergestellt, dass die Grundpflichten eines Anwalts, wie anwaltliche Unabhängigkeit oder Fortbildungspflicht, befolgt werden? Diese und weitere Fragen stellt sich auf LTO.de der Rechtsanwalt Markus Hartung.