Stationsradar.de

Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


Stadtverwaltung Sinzig

Verwaltungsstation im nördlichen Rheinland-Pfalz

Die Stadt Sinzig ist eine kreisangehörige Stadt im nördlichen Rheinland-Pfalz. Erreichbar ist die Verwaltung sehr gut mit der DB. Gerne können auch Referendar*innen aus NRW ihre Verwaltungsstation hier absolvieren. Gerade der Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe bietet juristisch anspruchsvolle Aufgabenstellungen. Sie sind herzlich willkommen.
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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 30.05.2023
 
Stationen:
» Verwaltungsstation

Ort: 53489 Sinzig
 



REISS GbR Rechtsanwälte Avvocati Commercialisti

Rechtsreferendar (m/w/d) für unseren Standort Frankfurt am Main

Als mittelständische Anwaltskanzlei mit Boutiquen - Charakter befinden wir uns auf Expansionskurs, da wir in unseren Kerngebieten mit intelligenten Strategien unsere Mandanten erfolgreich vertreten. Bei REISS Rechtsanwälte Avvocati wartet ein engagiertes und ebenso erfahrenes Team auf Sie. Wir möchten interessierten Referendaren (m/w/d) das Berufsfeld des Anwalts am Beispiel unserer Kanzlei, einer größeren mittelständischen Struktur näherbringen und sind daher auf der Suche nach Rechtsreferendaren (m/w/d) für unseren Standort Frankfurt am Main

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.