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Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


Schoor & Poppe Intervokat Rechtsanwälte

Rechtsreferendar (w/m) für Berliner Standort gesucht

Die Kanzlei Schoor & Poppe Intervokat Rechtsanwälte wurde am 01.01.2002 gegründet und ist an den Standorten Berlin, Farven (Hamburg) und Frankfurt/Main tätig.

Derzeit arbeiten 3 Berufsträger für die Kanzlei, die in den Bereichen Wirtschaftsrecht, IT-und Datenschutzrecht und Gesellschaftsrecht schwerpunktmäßig tätig ist.

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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 15.04.2015
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 10117 Berlin
 



Glöckle Rechtsanwälte

Rechtsreferendare (m/w/d) im Bereich Steuerstrafrecht bei Glöckle Rechtsanwälte

Glöckle Rechtsanwälte ist eine hoch spezialisierte und vom Handelsblatt ausgezeichnete Anwaltskanzlei für die Bereiche Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Abgerundet wird diese Spezialisierung durch eine hohe Expertise im Steuerrecht. Wir beraten und verteidigen primär an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Durch unser wirtschaftliches Verständnis werden wir regelmäßig bei dem Vorwurf von Wirtschaftsstraftaten mandatiert. Unser Bestreben ist es maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten zugeschnitten sind. Unser Expertenwissen wird durch unseren unermüdlichen Einsatz und unsere dynamische Herangehensweise in der Fallbearbeitung ergänzt. Dieser Einsatz zeichnet uns aus.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.