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Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


NEON

Referendare (m/w/d) und wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d)

NEON ist eine hochspezialisierte Transaktionskanzlei, ergänzt durch ein schlagkräftiges Litigation Team. Wir leben Mitunternehmerschaft, sind mehr als nur Kolleg:innen und haben Spaß bei und neben der Arbeit. Wir beraten auf Augenhöhe mit internationalen Großkanzleien insbesondere in den Bereichen Private Equity, Venture Capital (Startups), Immobilientransaktionen sowie in der Prozessführung. Unsere kleinen, spezialisierten Teams garantieren ein hohes persönliches Engagement und bieten die Möglichkeit, sowohl tiefere Einblicke in unsere Arbeit und Mandate zu gewinnen als auch in erheblichem Maße selbst mitzuarbeiten. Wir suchen laufend – und auch gern promotionsbegleitend –

REFERENDARE (M/W/D) UND WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITER (M/W/D)

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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 23.01.2025
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 10629 Berlin
 



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Rechtsreferendar (w/m) bei LegalTech gesucht / Anwalts- oder Wahlstation

Wir verbinden juristische Arbeit mit moderner Technologie – und legen dabei großen Wert auf Flexibilität. Bei uns können Sie zeitlich und örtlich flexibel arbeiten und so Ihre Station optimal mit der Examensvorbereitung verbinden.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.