Stationsradar.de

Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


LVM Versicherung Münster

Wahlstation für Rechtsreferendare (m/w/d)

Die LVM ist mehr als eine Versicherungsgesellschaft: Wir sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, für den die Menschen und das Miteinander zählen. Seit über 125 Jahren setzen wir dabei auf die Leitwerte Vertrauen, Verantwortung und Sicherheit – und das mit Erfolg. Nicht ohne Grund gehören wir heute zu den führenden Versicherern Deutschlands.

Bei uns finden Sie nicht nur sehr vielfältige Aufgaben in sämtlichen Rechtsbereichen einer Versicherung und eine abwechslungsreiche Ausbildung durch juristische Expertinnen und Experten, sondern eine Gemeinschaft, in der die Zusammenarbeit im Mittelpunkt steht.

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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 12.08.2024
 
Stationen:
» Wahlstation

Ort: 48126 Münster
 



Iffland Wischnewski Rechtsanwälte PartG mbB

Referendar:in für Anwalts-/Wahlstation in Darmstadt

Als eine der größten Anwaltskanzleien in Darmstadt und Umgebung sind wir bundesweit tätig und in unserem Sektor führend. Wir bilden das gesamte Spektrum einer Wirtschaftskanzlei ab, bereichert um die besonderen Themen der Sozialwirtschaft – rund um Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Krankenhäuser. Wir suchen regelmäßig Referendar:innen in der Anwalts- oder Wahlstation.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.