Stationsradar.de

Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


KANZLEI RAT & TAT

KANZLEI RAT & TAT SUCHT REFERENDARE !

Wir sind eine kleine aber äußerst aktive Kanzlei, die seit 35 Jahren in Hamburg erfolgreich auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Wirtschaftsrechts und Familienrechts mit internationalen Bezuegen (v.a. China) tätig ist. Verbunden mit der Kanzlei ist das Institut ICOLAIR, das Fortbildungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Betriebsverfassungsrechts betreibt und Forschungsprojekte zu Fragen internationaler Arbeitsbeziehungen organisiert.
Leider ist das von Dir ausgewählte Stationsangebot nicht mehr vorhanden. Suche jetzt nach aktuellen Stationsangeboten für Rechtsreferendare!
Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 16.10.2013
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 21073 Hamburg
 



HAVER & MAILÄNDER RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB

Rechtsreferendare (w/m/d) gesucht

HAVER & MAILÄNDER ist eine national und international erfolgreiche Wirtschaftskanzlei. Wir beraten Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und bei der Auseinandersetzung in komplexen Streitigkeiten. In einer Referendarstation oder einem Praktikum bei HAVER & MAILÄNDER erhalten Sie tiefgehende Einblicke in den Beruf der Rechtsanwälte und die vielfältigen Gebiete des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.