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Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


ista International GmbH

Rechtsreferendar - Wahlstation Labour Law/Labour Relations (*)

ista International GmbH Mit Engagement und Neugier unterstützen Sie Ihr Team dabei, die Digitalisierung und Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft voranzutreiben – und machen gleichzeitig wertvolle erste Schritte in Ihre eigene Zukunft.

Bei ista zu arbeiten bedeutet, den Umgang mit Energie und Ressourcen neu zu denken. Für heute. Für morgen und übermorgen. Wir finden smarte Lösungen für eine nachhaltige Zukunft, machen komplexe Daten transparent und haben den Mut, den Schalter zur Veränderung umzulegen. In unserem Unternehmen mit familiärer Kultur und starken Werten machen 5.700 Kolleg:innen in 22 Ländern den Wechsel zu smarten Geräten und digitalen Services in der Immobilienwirtschaft einfach. Als einer der Marktführer bieten wir die Benefits und die Sicherheit eines Konzerns und zugleich die offene Atmosphäre eines modernen Tech-Unternehmens.

Bei uns können Ihre Ideen viel bewegen. Bewerben Sie sich in unserem internationalen Head Office in Essen jetzt als:.

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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 07.06.2022
 
Stationen:
» Wahlstation

Ort: 45131 Essen
 



E.ON SE

E.ON x Linklaters - Rechtsreferendare (w/m/d) @ E.ON SE & Linklaters

E.ON x Linklaters: Werden Sie Teil des exklusiven Ausbildungsprogramms „E.ON x Linklaters“ für Referendare (m/w/d). Nutzen Sie das Referendariat bestmöglich und erleben Sie im Rahmen von E.ON x Linklaters zwei Berufsperspektiven. E.ON und Linklaters bieten Ihnen die Möglichkeit, sowohl die Rechtsabteilung eines deutschen DAX 40-Konzerns als auch eine internationale Großkanzlei kennenzulernen. Das exklusive Ausbildungsprogramm kann nach Ihrer Wahl mittels einer Kombination von Anwalts- und Wahlstation oder einer Aufteilung der Anwaltsstation realisiert werden. E.ON ist einer der größten europäischen Betreiber von Energienetzen und Energieinfrastruktur sowie Anbieter innovativer Energielösungen. Als Playmaker der Energiewende arbeiten unsere Mitarbeitenden stetig daran, eine CO2-freie, digitale Energiewelt aufzubaün und unseren Kunden Zugang zu nachhaltiger Energie zu ermöglichen. Um das zu erreichen, richten wir unser Handeln auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Wachstum aus. Wir sind überzeugt, dass Unterschiede uns stärker machen und heißen alle Menschen in unserer inklusiven und vielfältigen Unternehmenskultur willkommen. Die über 50 Mitarbeitenden der zentralen Rechtsabteilung der E.ON SE beraten auf fachlich höchstem Niveau zu allen Fragen des internationalen und nationalen Wirtschaftsrechts, insbesondere zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, M&A, Kartell- und Investitionskontrollrecht, Energie- und Energiehandelsrecht, IP-Recht, Compliance, Datenschutz und im Bereich Legal Operations. International. Spannend. Vielseitig. Das ist Linklaters. Ob beispielsweise nationale oder internationale M&A-Transaktionen, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Beratung, große internationale Kartell- und Fusionskontrollverfahren, aufsichtsrechtliche Beratung, Dispute Resolution, internationales Finanz- und Kapitalmarktrecht oder fachbereichsübergreifende ESG Beratung: Die Linklaters Teams beraten die anspruchsvollsten Mandate führender Unternehmen, Finanzinvestoren, Versicherungen und Finanzinstitute.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.