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Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


Hoist Finance AB (publ)

Rechtsreferendar:in (m/w/d) Wahlstation und/oder Anwaltsstation für rechtsberatende und forensische Tätigkeiten

Hoist Finance ist ein führendes und europaweit tätiges Finanzdienstleistungsunternehmen mit Schwerpunkt auf den Gebieten Ankauf und Bearbeitung von Konsument:innenkrediten und Immobilienfinanzierungen. In Deutschland ist Hoist Finance seit 1997 aktiv und beschäftigt heute rund 200 Mitarbeiter:innen am Standort Duisburg. Als Rechtsreferendar:in erhältst Du bei uns einen umfassenden Einblick in eine interne Rechtsabteilung innerhalb eines Konzerns.
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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 28.11.2024
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 47058 Duisburg
 



Iffland Wischnewski Rechtsanwälte PartG mbB

Referendar:in für Anwalts-/Wahlstation in Darmstadt

Als eine der größten Anwaltskanzleien in Darmstadt und Umgebung sind wir bundesweit tätig und in unserem Sektor führend. Wir bilden das gesamte Spektrum einer Wirtschaftskanzlei ab, bereichert um die besonderen Themen der Sozialwirtschaft – rund um Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Krankenhäuser. Wir suchen regelmäßig Referendar:innen in der Anwalts- oder Wahlstation.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.