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Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen

Rechtsreferendar (m/w/d) für die Wahlstation im Bereich Parlament und Politik

Als FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen haben wir uns anspruchsvolle Ziele gesetzt: Mit modernen Konzepten wollen wir auch aus der Opposition heraus unser Land moderner, digitaler und freier gestalten. Sie möchten aktiv die Zukunft unseres Landes mitgestalten, uns unterstützen und befinden sich im juristischen Vorbereitungsdienst?

Das passt perfekt.

Wir wollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt die folgende Stelle besetzen:

Rechtsreferendar (m/w/d) für die Wahlstation im Bereich Parlament und Politik.

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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 19.11.2024
 
Stationen:
» Wahlstation

Ort: 40221 Düsseldorf
 



Universität Leipzig, Dezernat 1: Forschung und Transfer

Rechtsreferendar:innen für die Wahlstation gesucht

Die Universität Leipzig wurde 1409 gegründet und gehört zu den forschungsstarken medizinführenden Universitäten in Deutschland. Sie bietet eine einmalige Fächervielfalt von Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Natur- und Lebenswissenschaften. Das Dezernat 1: Forschung und Transfer ist verantwortlich für die Bereiche Forschungsförderung, Antragsberatung sowie Transfer. Im Grundsatzreferat werden strategische Projekte betreut und übergreifende rechtliche Angelegenheiten bearbeitet.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.