Stationsradar.de

Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


ALBA plc & Co. KG

Rechtsreferendar für die Anwalts- und/oder Wahlstation in der Rechtsabteilung (m/w/d)

Bei ALBA hast du täglich die Möglich­keit, deine Fähig­keiten für etwas Sinn­volles einzu­setzen: Die nach­haltige Verwendung unserer Rohstoffe. Heute sind wir mit insgesamt rund 5.400 Mit­arbeiter*innen einer der führenden Umweltdienstleister und Rohstoffversorger in Europa. Werde Teil der ALBA-Familie und leiste damit auch einen wichtigen Beitrag für eine saubere Zukunft!
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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 14.01.2025
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 10719 Berlin
 



FPS

Referendare (m/w/d) in allen Rechtsbereichen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München

Bei FPS zu arbeiten heißt: Faszination für alle Facetten des Wirtschaftsrechts erleben. Denn wir stehen mit Begeisterung für das, was wir tun und setzen dabei den Fokus stets auf die Interessen unserer Mandantschaft. Wir bieten vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und stellen uns gemeinsam mit unseren Teams den Herausforderungen der Zukunft. Werden Sie ein Teil von FPS und agieren Sie zusammen mit unseren 330 Mitarbeitenden an der Spitze der unabhängigen Wirtschaftskanzleien Deutschlands.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.