Stationsradar.de

Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


ANDERS LEGAL CONSULTANCY

Rechtsreferendariat bei deutscher Kanzlei in Dubai

ANDERS LEGAL CONSULTANCY Als etablierte deutsche Kanzlei mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (VAE) und Schwerpunkt Wirtschaftsrecht bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Ableistung der Anwalts- oder Wahlstation.

Unser Angebot:
• Internationales Geschäftsumfeld
• Arbeiten auf Augenhöhe
• Ansprechende Zusatzvergütung zum Referendarsgehalt

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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 15.09.2016
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: Dubai
 



KVWL Kassenaerztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Rechtsreferendar (m/w/d) Verwaltungsstation oder Wahlstation im Bereich Sozial-/Vertragsarzt-/Medizinrecht

Wir sind die KVWL Kassenaerztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und gestalten als Koerperschaft des oeffentlichen Rechts die ambulante Versorgung in Westfalen-Lippe aktiv mit. Mit ueber 2.000 Mitarbeitenden vertreten wir die Interessen von mehr als 16.000 Aerztinnen und Aerzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einer gesellschaftlich wichtigen Zukunftsbranche Gesundheit. Im Rahmen Ihres Rechtsreferendariats bieten wir Ihnen am Standort Dortmund praxisnahe Einblicke in den Arbeitsalltag von Juristinnen und Juristen sowie in die typischen Ablaeufe verwaltungsrechtlicher und sozialgerichtlicher Verfahren.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.