Stationsradar.de

Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


Rechtsanwalt Hagen Riemann

Wir suchen für unseren Standort Hamburg - Niendorf engagierte Referendare (m/w/d)

Die Rechtsanwaltskanzlei Hagen Riemann wurde im Jahr 2006 gegründet und steht für kompetente, lösungsorientierte Rechtsberatung. Als erfahrener Rechtsanwalt mit umfangreicher Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten begleite ich meine Mandanten engagiert und zielgerichtet. Unsere Kanzlei zeichnet sich durch individuelle Betreuung, praxisnahe Lösungen und ein modernes Arbeitsumfeld aus.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort einen Rechtsreferendar (m/w/d) für die Anwalts- oder Wahlstation.

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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 05.03.2025
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 22459 Hambrg
 



JUR Urban

RechtsreferendarInnen für die Anwalts- oder Wahlstation bei JUR Urban in Berlin

Wir suchen ab sofort Referendar*Innen für die Anwalts- und/oder Wahlstation Unsere junge, voll digitalisierte Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf Immobilienrecht, Bau- und Werkvertragsrecht, Bauträger- und Architektenrecht, Maklerrecht, WEG-Recht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir betreuen Privatpersonen und Unternehmen mit hoher fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement. Mehr Informationen und einen ersten Eindruck von unserer Kanzlei unter: www.jur-law.de

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.