Stationsradar.de

Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsreferendar Anwalts- und Wahlstation in Hamburg (all genders)

Mazars verbindet höchste fachliche Ansprüche mit hervorragenden Entwicklungsperspektiven. Mit mehr als 100 Rechtsanwält*innen an zehn Standorten sind wir in ganz Deutschland präsent. Die Rechtsberatung bei Mazars in Deutschland agiert als integrierte internationale Wirtschaftskanzlei in einer multidisziplinär aufgestellten Prüfungs- und Beratungsgesellschaft. Bei uns erwarten dich Herausforderungen auf ganz unterschiedlichen Fachgebieten, national und international, mit Respekt und auf Augenhöhe. Und wir wachsen ständig weiter.
Leider ist das von Dir ausgewählte Stationsangebot nicht mehr vorhanden. Suche jetzt nach aktuellen Stationsangeboten für Rechtsreferendare!
Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 09.02.2024
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 20095 Hamburg
 



Iffland Wischnewski Rechtsanwälte PartG mbB

Referendar:in für Anwalts-/Wahlstation in Darmstadt

Als eine der größten Anwaltskanzleien in Darmstadt und Umgebung sind wir bundesweit tätig und in unserem Sektor führend. Wir bilden das gesamte Spektrum einer Wirtschaftskanzlei ab, bereichert um die besonderen Themen der Sozialwirtschaft – rund um Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Krankenhäuser. Wir suchen regelmäßig Referendar:innen in der Anwalts- oder Wahlstation.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.