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Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


Consors Finanz BNP Paribas

Rechtsreferendar (m/w/d)

In Deutschland und Österreich arbeiten unsere 1.500 Mitarbeiter:innen an sechs Standorten: Berlin, Braunschweig, Duisburg, Essen, München und Wien.Consors Finanz BNP Paribas steht für finanzielle Selbstbestimmung in jeder Lebenssituation. Wir setzen auf Finanzierungs-, Bezahl- und Versicherungslösungen, die sich flexibel an die Zahlungsfähigkeit unserer Kund:innen anpassen lassen. Ob dynamische Kreditrahmen, individuelle Finanzierungen oder anpassbare Kartenprodukte – mit dem digitalen Banking von Consors Finanz nehmen unsere Kund:innen ihre Liquidität selbst in die Hand. Hierbei setzen wir auf innovative Technologien, höchste Sicherheitsstandards und eine verantwortungsvolle Kreditvergabe. So gestalten wir aktiv die Zukunft des digitalen Bezahlens und Finanzierens. Für unsere über zwei Millionen Kundinnen und Kunden und für unsere über 12.000 Handelspartner:innen.
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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 14.11.2022
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 80336 München
 



Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V.

Rechtsreferendar/in (m/w/d) (Wahlstation)

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) vertritt als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die Interessen der überwiegend mittelständischen Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie in Deutschland und Europa. Weitere Informationen finden Sie unter www.bdsi.de.

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.