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Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Wahlstation bei der BDA

Die BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Branchenübergreifend setzt sie sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von einer Mio. Betrieben mit ca. 30,5 Mio. Beschäftigten ein, die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind.
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Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 15.09.2022
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 10178 Berlin
 



JUR Urban

RechtsreferendarInnen für die Anwalts- oder Wahlstation bei JUR Urban in Berlin

Wir suchen ab sofort ReferendarInnen für die Anwalts- und/oder Wahlstation Unsere junge, voll digitalisierte Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf Immobilienrecht, Bau- und Werkvertragsrecht, Bauträger- und Architektenrecht, Maklerrecht, WEG-Recht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir betreuen Privatpersonen und Unternehmen mit hoher fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement. Mehr Informationen und ein erster Eindruck von unserer Kanzlei unter: www.jur-law.de

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.