Stationsradar.de

Stationsangebote und Nebenjobs für Referendare!

 


BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Wahlstation bei der BDA

Die BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Branchenübergreifend setzt sie sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von einer Mio. Betrieben mit ca. 30,5 Mio. Beschäftigten ein, die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind.
Leider ist das von Dir ausgewählte Stationsangebot nicht mehr vorhanden. Suche jetzt nach aktuellen Stationsangeboten für Rechtsreferendare!
Infos zum Stationsangebot:
 
Stationsangebot vom: 15.09.2022
 
Stationen:
» Anwaltsstation
» Wahlstation

Ort: 10178 Berlin
 



REISS GbR Rechtsanwälte Avvocati Commercialisti

Rechtsreferendar (m/w/d) für unseren Standort Frankfurt am Main

Als mittelständische Anwaltskanzlei mit Boutiquen - Charakter befinden wir uns auf Expansionskurs, da wir in unseren Kerngebieten mit intelligenten Strategien unsere Mandanten erfolgreich vertreten. Bei REISS Rechtsanwälte Avvocati wartet ein engagiertes und ebenso erfahrenes Team auf Sie. Wir möchten interessierten Referendaren (m/w/d) das Berufsfeld des Anwalts am Beispiel unserer Kanzlei, einer größeren mittelständischen Struktur näherbringen und sind daher auf der Suche nach Rechtsreferendaren (m/w/d) für unseren Standort Frankfurt am Main

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.

Wahlstation in der Geschäftsstelle

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.